Lerndokumentation
Im Folgenden findest du die wichtigsten Informationen und Regeln rund um das Führen der Lerndokumentation im Beruf Informatiker/in EFZ (Fachrichtung Applikationsentwicklung).
Allgemein
Auszug aus Art. 12 Lerndokumentation:
- Die lernende Person führt während der Bildung in beruflicher Praxis eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Handlungskompetenzen festhält.
- Mindestens einmal pro Semester kontrolliert und unterzeichnet die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner die Lerndokumentation und bespricht sie mit der lernenden Person.
Vorgaben in unserem Betrieb
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Prüfung der Dokumentation
- Monatliche Kontrolle: In unserem Betrieb wird die Lerndokumentation einmal pro Monat überprüft und mit den Lernenden besprochen.
- Ziel ist es, einen regelmässigen Austausch über die Lernfortschritte sicherzustellen und frühzeitig Unterstützung bei Bedarf zu bieten.
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Häufigkeit der Einträge pro Lehrjahr
- 2. Lehrjahr: 2–3 Einträge pro Monat.
- 3. Lehrjahr: 1–2 Einträge pro Monat.
- 4. Lehrjahr: 0–2 Einträge pro Monat (je nach Bedarf und betrieblicher Vereinbarung).
Inhalt und Form
- Inhalt: In jedem Eintrag sollen die wichtigsten Aufgaben, Erfahrungen, Herausforderungen und Lernerfolge des jeweiligen Zeitraums festgehalten werden.
- Form: Klare, prägnante Beschreibungen, die auch für Aussenstehende nachvollziehbar sind.
- Reflexion: Nutze die Einträge, um über deine Vorgehensweise, eingesetzte Technologien und Erkenntnisse nachzudenken.
Verantwortung und Betreuung
- Das regelmässige Führen der Lerndokumentation liegt in der Verantwortung der Lernenden.
- Berufsbildnerinnen und Berufsbildner stehen bei Fragen und Unsicherheiten jederzeit unterstützend zur Verfügung.
Mit diesen Vorgaben wird eine kontinuierliche, strukturierte Reflexion gewährleistet, von der sowohl die Lernenden als auch der Betrieb profitieren. Bitte halte dich an diese Richtlinien und nutze die dir zur Verfügung stehende Arbeitszeit für qualitativ hochwertige Einträge.